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Die Thüringer Verfassung

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Die Verfassung des Landes bildet die Grundlage für das staatliche, politische und gesellschaftliche Zusammenleben in Thüringen. Sie garantiert Freiheits- und Grundrechte jedes Menschen in Thüringen und definiert die Staatsziele, denen das Gemeinwesen verpflichtet ist. Die Verfassung wurde am 25. Oktober 1993 verabschiedet und war zunächst vorläufig in Kraft, bis sie schließlich am 16. Oktober 1994 mit Volksentscheid zur Wahl des 2. Thüringer Landtags endgültig in Kraft trat. Seither sind ihre fundamentalen Verfassungswerte dauerhaft gültig.

Die Verfassung hatte bis zu ihrer heute geltenden Form bereits eine langjährige Werdungsgeschichte, deren Anfänge sich bis in das frühe 19. Jahrhundert zurückverfolgen lassen. Nach dem Zusammenbruch der SED-Herrschaft und der Öffnung der Berliner Mauer im Herbst 1989 wurde am 22. Juli 1990 das sogenannte Ländereinführungsgesetz verabschiedet. Dieses sah die Gründung eines Landes Thüringen aus den zu DDR-Zeiten geltenden Bezirken Erfurt, Gera und Suhl vor. Der zuvor eingesetzte „Politisch beratende Ausschuss zur Bildung des Landes Thüringen“ (PbA) sollte unter anderem einen Verfassungsentwurf erarbeiten, der – kurz, kontrovers und heftig diskutiert – im September 1990 allerdings lediglich zur Kenntnis genommen wurde.

Es schloss sich in der Folgezeit eine mehrjährige Phase von Beratungen zur Verfassungsfindung an, die geprägt war von der Verabschiedung einer vorläufigen Landessatzung und den Verfassungsentwürfen der Fraktionen des 1. Thüringer Landtags. Ein Verfassungsausschuss wurde eingesetzt, der unter anderem bemüht war, einen Konsens zwischen den Entwürfen der Fraktionen herzustellen, was schließlich in eine Beschlussempfehlung für einen modifizierten Verfassungsentwurf führte. Auf der Wartburg bei Eisenach wurde die „Verfassung des Freistaats Thüringen“ in der Folge schlussendlich am 25. Oktober 1993 verabschiedet.

Die umfassende Geschichte des Weges zur Verfassung könnt ihr auch auf der Seite des Thüringer Landtags nachlesen.

In insgesamt 106 Artikeln definiert die Landesverfassung die Grundrechte und Regeln des politischen und gemeinschaftlichen Handelns und Lebens in Thüringen. Sie beschreibt Staatsziele und Grundsätze unter anderem zur unumstößlichen Menschenwürde, Gleichheit und Freiheit, zu Ehe und Familie, Bildung und Kultur, Natur und Umwelt, Wirtschaft und Arbeit sowie Religion und gibt die politische Ordnung und parlamentarische Verfasstheit des Freistaats Thüringens vor. Zum Wahlrecht, wie es auch bei der Landtagswahl am 1. September wieder zur Anwendung kommt, bestimmt die Verfassung unter anderem in Artikel 46, wer wahl- und stimmberechtigt ist und dass Wahlen jederzeit allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim durchgeführt werden.


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